Ende April hat die Landesregierung im Rahmen eines Scoping-Termins das Verfahren zur Genehmigung des weiteren Grubenwasseranstiegs eingeleitet. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Grünen im Kreis Neunkirchen ihre Forderung nach einem Stopp des geplanten scheibchenweisen Genehmigungsverfahrens.
„Die Landesregierung versucht mit ihrer Salamitaktik bei der Genehmigung der Grubenflutungen, ihre gesetzlichen Pflichten zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen. Sie stellt damit die wirtschaftlichen Interessen der RAG, die sich mit dem Grubenwasseranstieg die hohen Pumpkosten sparen will, über die Sicherheit der Bevölkerung und den Umweltschutz. Eine vollständige Flutung der Grubenschächte birgt zahlreiche Risiken, deren Auswirkungen noch gar nicht absehbar sind. Sie reichen von Hebungen, Erderschütterungen, Tagesbrüchen und Ausgasungen bis hin zur Kontamination des Trinkwassers.
Ungeachtet dieser Gefahren hat die Landesregierung die erste Phase des geplanten Grubenwasseranstiegs vorbei an der Öffentlichkeit, den betroffenen Kommunen und Verbänden und sogar entgegen der Empfehlungen ihrer eigenen Fachbehörden genehmigt. Dies betrifft die Flutung des Bergwerks Saar bis auf das Niveau minus 400 Meter unter Normal Null.
Wir lehnen dieses scheibchenweise Vorgehen ab. Lediglich Teilflutungen zu begutachten, kann nie ein vollständiges und abschließendes Bild der möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt ergeben. Wir fordern daher von der Landesregierung, die bereits genehmigte Flutung zu widerrufen und das vorgesehene Genehmigungsverfahren für den weiteren Anstieg zu stoppen. Bevor Teilflutungen beantragt und genehmigt werden können, muss zunächst das Gesamtkonzept durch unabhängige Expertisen begutachtet und bewertet werden.“